Allgemeine Geschäftsbedingungen von VPauto

Allgemeine Verkaufsbedingungen vpauto
gültig ab 1. August 2024

VPAuto SAS ist Veranstalter freiwilliger Auktionen, der beim Conseil des Ventes Volontaires angemeldet ist; er organisiert den Verkauf der Lose auf freiwilliger Basis sowie die dazugehörige Logistik.
Die Maîtres GUIGNARD, LE DORTZ sowie die VEYRAC sind Inhaber von Kanzleien als Commissaires-Priseurs Judiciaires (gerichtlich zugelassene Auktionatoren) und organisieren den Verkauf der Lose auf freiwilliger Basis.

Die Teilnahme an freiwilligen Verkäufen von VPAuto SAS unterliegt der vollständigen, vollständigen und vorbehaltlosen Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Bieter.

Damit ein Verkauf zustandekommt, muss das Wort "adjugé" ("zugesprochen") ausgesprochen werden. In diesem Fall erhält der meistbietende und letzte Bieter den Zuschlag. Erfolgt eine Anfechtung zum Zeitpunkt des Zuschlags, das heißt wird festgestellt, dass zwei oder mehr Bieter gleichzeitig ein gleichlautendes Gebot abgegeben haben – wobei dieses Gebot durch Zuruf, Zeichen oder das Internet übermittelt worden sein kann –, und beanspruchen sie dieses Objekt gleichzeitig für sich, nachdem das Wort "adjugé" ausgesprochen wurde, so wird das Objekt sofort wieder zu dem von den Bietern gebotenen Preis zum Kauf angeboten, und jeder bei der Auktion Anwesende hat das Recht, erneut zu bieten.

Bei Zwangsversteigerungen geht das gekaufte Gut vollständig in die Verantwortung des Bieters über, der den Zuschlag erhalten hat, sobald der Zuschlag erteilt wurde. Es obliegt den Käufern, ihr Lose von der Erteilung des Zuschlags an zu versichern. Den erfolgreichen Bietern wird empfohlen, ihr Los unverzüglich abzuholen, um Aufbewahrungs- und Bewachungsgebühren zu vermeiden, die auf ihre Kosten gehen. Die Lagerung fällt auf keinen Fall und unter keinem Rechtstitel in die Verantwortung des Auktionators.

Teilnahme an Auktionen

Nach einer persönlichen Auktion muss der erfolgreiche Bieter für ein Los den Mitarbeitern von VPAuto Folgendes melden:

- Für natürliche Personen: einen gültigen Ausweis (Personalausweis/Pass) und ein Zahlungsmittel (Scheck, Carte Bleue).

- Für Gesellschaften: einen Original-Handelsregisterauszug (in Frankreich Kbis), einen gültigen Ausweis des Geschäftsführers (Personalausweis/Pass) und ein Zahlungsmittel (Scheck, Carte Bleue). Steht der Geschäftsführer nicht zur Verfügung, so genügt eine von ihm unterzeichnete Vollmacht.

Verkaufspreis:

Die Gebote werden inklusive Verkaufsgebühren abgegeben.
Zusätzlich werden Verwaltungskosten in Höhe von 125 € exkl. MwSt. bzw. 150 € inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Zwangsversteigerung: Die Gebühren für eine Zwangsversteigerung belaufen sich auf 14,28 % (gesetzlicher Satz) und sind im Verkaufspreis enthalten.
Gebühren für die technische Kontrolle oder ein Sachverständigengutachten werden extra berechnet (*).

Mehrwertsteuer

Bei manchen Fahrzeugen gibt es den Eintrag "Mehrwertsteuer": JA. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 20 % ist im Verkaufspreis enthalten, und eine Rechnung, die die Mehrwertsteuer enthält, wird erstellt.

Für andere Fahrzeuge wird kein Dokument erstellt, in dem die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Online-Kaufauftrag

Beim Kauf über die Website kann der Käufer VPauto beauftragen, ihn am Tag des Verkaufs zu vertreten. VPauto bietet dann im Namen des Käufers für das Los oder die Lose, die er vorgemerkt hat.

Der Auftrag kann bis zum Tag des Verkaufs und bis zum Termin der Präsentation des Fahrzeugs über die Website erteilt werden.

Nach der letzten Mitternacht vor dem Kauf kann er nicht mehr storniert werden.

Dieser Kaufauftrag enthält die Beträge der Gebote, die Anzahl der gewünschten Fahrzeuge sowie die Informationen, die erforderlich sind, um dem Käufer das Los zuschlagen zu können: seinen Namen und seine Anschrift. Diese Angaben sind notwendig, um die Verkaufsbescheinigung auszustellen.

Eine Pauschale von € 600 wird pro Fahrzeug einbehalten; sie dient als Anzahlung für das/die gewünschte(n) und im Kaufauftrag genannte(n) Fahrzeug(e).

Fall 1, erfolgloses Gebot :
Es erfolgt keine Belastung, und die Transaktion wird storniert.

Fall 2, erfolgreiches Gebot :
Im Fall einer erfolgreichen Ersteigerung des Fahrzeugs wird dem Käufer am Ende des Verkaufs eine Anzahlung in Höhe von 600 € belastet und vom Gesamtbetrag (inklusive Gebühren) abgezogen, der vor der Lieferung zu bezahlen ist.

Unter keinen Umständen wird der Betrag von 600 € zurückerstattet, und zwar aus welchem Grund auch immer: Kundenfehler, falsche Nutzung der Funktionen der Website, falsche Verwendung der Bankkarte, Fehlen oder falsche Lektüre der Verkaufsbedingungen, Fehlen oder falsche Lektüre der Verkaufsbedingungen die technischen und/oder administrativen Aspekte des gekauften Fahrzeugs, Mittellosigkeit des Bieters. Im Falle der Nichtzahlung durch einen Käufer behält sich VPauto das Recht vor, die Rückforderung auf rechtlichem Wege einzuleiten, falls der Wiederverkaufspreis niedriger als der ursprüngliche Verkaufspreis ist.
Dieser Betrag wird den Kosten zugeordnet, die VPauto für Verkaufskosten, Stornierungskosten und Kosten für die Fahrzeugvertretung entstehen.

Live-Auktion

Das über die Website VPauto.fr abgegebene Gebot verpflichtet den Bieter. Wenn sein Gebot die Auktion gewinnt, wird er der neue Eigentümer. Die Übertragung des Eigentums ist dann unwiderruflich.

Fall 1, erfolgreiches Gebot :
Es erfolgt keine Belastung, und die Transaktion wird storniert.

Fall 2, erfolgloses Gebot :
Bei einem Verkauf des Fahrzeugs wird am Ende des Verkaufs eine Kaution in Höhe von 600 € abgebucht, die vom Gesamtbetrag (inkl. Kosten) vor der Lieferung abgezogen wird.

Der Betrag von 600 € wird unter keinen Umständen zurückerstattet, und zwar aus welchem Grund auch immer: Kundenfehler, Missbrauch der Funktionalitäten der Website, Missbrauch der Bankkarte, Fehlen oder falsches Verständnis der Verkaufsbedingungen, Fehlen oder schlechte Kenntnis der technischen und/oder administrativen Aspekte des gekauften Fahrzeugs, Mittellosigkeit des Bieters. VPauto behält sich das Recht vor, die Rückforderung mit rechtlichen Mitteln einzuleiten, falls der Wiederverkaufspreis niedriger ist als der ursprüngliche Verkaufspreis.
Dieser Betrag wird den Kosten zugeordnet, die VPauto für Verkaufskosten, Stornierungskosten und Kosten für die Fahrzeugvertretung entstehen.

Zahlung

FÜR EINE ABHEBUNG AM TAG DES VERKAUFS (NUR FÜR KÄUFE UNTER 15 000€) : Bis zu 15.000 €.

- Entweder ein "normaler" Scheck zusammen mit einem Bonitätsnachweis Ihrer Bank, der nicht älter als 3 Tage ist und den Betrag der Transaktion abdeckt: Stempel, Datum und Unterschrift der Bank als Nachweis.
- Oder ein Bankscheck >
- Oder per Kreditkarte: Vorbehaltlich des von Ihrer Bank genehmigten Zahlungslimits.

FÜR EINE ABHEBUNG NACH DEM VERKAUF UND FÜR KÄUFE ÜBER 15 000 €:
Es werden nur Zahlungen per Banküberweisung akzeptiert. Fahrzeugübergabe nur nach Terminabsprache und nach Eingang der vollständigen Zahlung.


BARZAHLUNGEN werden nicht akzeptiert.

Wir behalten uns vor, das Fahrzeug erst nach vollständiger Bezahlung zu liefern.

(*) Für Zwangsversteigerungen werden nur Zahlungen per Bankscheck oder Überweisung akzeptiert.

Die Bezahlung des Fahrzeugs muss zwingend innerhalb von 48 Stunden per Überweisung erfolgen, und zwar ausschließlich vom Konto des Käufers aus, wie es auf der Rechnung von VPAuto angegeben ist.

Bereitstellung, Abholung von Fahrzeugen

Die Lieferung und Abholung des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Alle Fahrzeuge müssen spätestens 14 Tage nach der Auktion entfernt werden. Nach diesem Zeitraum werden pro Kalendertag 12,50 € ohne Steuern bzw. 15 € inklusive Steuern berechnet. Ohne Zahlung dieser Bewachungskosten ist keine Entfernung möglich. Die Bereitstellung der Immobilie erfolgt nur nach Terminvereinbarung mindestens 48 Stunden vor dem D-Day. Bei einem Abtransport auf der Straße muss der Käufer zwingend seinen Führerschein und seinen Versicherungsnachweis vorlegen. Die Verwahrung des Fahrzeugs übernimmt in keiner Weise die Verantwortung von VPauto. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der erfolgreiche Bieter dies bereits bei Bekanntgabe der Auktion sicherstellen muss.

Übergabe der grauen Karte (Fahrzeugschein)

Wenn die alte graue Karte (Fahrzeugschein) bei der Abholung des Fahrzeugs nicht übergeben wird, wird sie automatisch innerhalb einer Frist von drei Wochen per Post (an die auf der Rechnung genannte Adresse) gesandt.

Importierte Originalfahrzeuge

Diese Fahrzeuge sind zum Zeitpunkt ihres Verkaufs nicht in Frankreich zugelassen und werden mit einer Konformitätsbescheinigung (COC) und ihrer Originalzulassungsbescheinigung verkauft.

Diese Fahrzeuge dürfen ohne vorherige Registrierung bei der National Agency for Secure Titles (ANTS) nicht auf der Straße entfernt werden.

Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um eine Registrierungsbescheinigung zu erhalten:

- Das Formular „Antrag auf Fahrzeugzulassungsbescheinigung“ (Zertifikat Nr. 13750*07)

- Für eine natürliche Person oder ein einzelnes Unternehmen:
1/ Gültiger Identitätsnachweis
2/ Adressnachweis
3/ Nachweis des Führerscheins entsprechend der betreffenden Fahrzeugkategorie

- Für eine juristische Person:
- Juristische Person gewerblicher oder ziviler Art:
- Auszug K bis oder L bis aus dem Handels- und Gesellschaftsregister, das vor weniger als zwei Jahren erstellt wurde, oder aus einem juristischen Mitteilungsblatt, das vor weniger als zwei Jahren erstellt wurde.
- Personen mit Rechtspersönlichkeit (Verbände, Gewerkschaften, Berufsverbände):
- Satzungen oder andere Dokumente, die ihre rechtliche Existenz belegen, aus denen der Name der verantwortlichen Person und die Adresse der Organisation hervorgeht sowie der Nachweis, dass sie einer Präfektur oder Unterpräfektur gemeldet oder von einer Verwaltung, einem Gericht oder einer Berufsorganisation anerkannt wurden .

- Für alle:
- Die Original-Zulassungsbescheinigung oder, falls diese von den Verwaltungsbehörden des Herkunftslandes eingezogen wurde, entweder ein amtliches Dokument, das die Herkunft des Fahrzeugbesitzes nachweist oder bescheinigt, dass die Zulassungsbescheinigung eingezogen wurde, oder ein gültiges internationales Automobil von diesen Behörden ausgestellte Bescheinigung;
- Der Übertragungsbeleg oder eine vom Verkäufer ausgestellte Rechnung;
- Nachweis einer technischen Untersuchung für Fahrzeuge, die aufgrund ihres Alters und ihrer Kategorie dieser Pflicht unterliegen;
- Eine Steuerbescheinigung für ein Fahrzeug, das aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union stammt, mit Ausnahme eines land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugs, eines Anhängers und eines Sattelaufliegers;
- Eine Zollabfertigungsbescheinigung 846 A, ausgestellt von den Zollbehörden für Fahrzeuge, die aus einem Drittland in die Europäische Union kommen;
- Wenn keine Zulassungsbescheinigung vorliegt, die den Bestimmungen der Richtlinie 1999/37/EG entspricht: eine Konformitätsbescheinigung mit dem Gemeinschaftstyp oder eine Fahrzeugidentifizierungsbescheinigung, die entweder vom Hersteller oder seinem Vertreter in Frankreich oder von DREAL ausgestellt wurde, oder eine separate Abnahmeprotokoll erstellt von DREAL.


VPAuto bietet einen Service zur Registrierung von Importfahrzeugen zum Preis von 140 € inklusive Steuern an, zuzüglich der Kosten für die Zulassungsbescheinigung und aller technischen Inspektionskosten und Reparaturkosten, die für den Erhalt eines günstigen technischen Inspektionsberichts erforderlich sind.

Dieser Service ist für alle Fahrzeuge obligatorisch:

Von einer Privatperson oder einem Selbstständigen gekauft und beabsichtigt, in Frankreich zu fahren
Und/Oder
Davon wünscht der Käufer eine Abholung auf der Straße.

Die geschätzte Zeit für den Versand der neuen Zulassungsbescheinigung beträgt 48 Stunden nach Übermittlung der vollständigen Datei an ANTS durch VPAuto. Die Übermittlung der vollständigen Akte an ANTS setzt die vollständige Bezahlung des Fahrzeugs und der damit verbundenen Kosten voraus.

Export

Wer ein Fahrzeug für den Export kaufen möchte, muss vor der Abgabe von Geboten zunächst unseren Vertriebsservice kontaktieren:

1. Um sich zu informieren, ob ein Kauf mit Mehrwertsteuerbefreiung möglich ist.
2. Um sich über die erforderlichen Unterlagen zu informieren.

Für jedes erworbene Fahrzeug, das innerhalb der Europäischen Union exportiert werden soll, wird zusätzlich zum angegebenen Preis und den Verwaltungsgebühren ein Betrag von 35 € ohne Steuern (42 € inklusive Steuern) in Rechnung gestellt.

Für jedes erworbene Fahrzeug, das außerhalb der Europäischen Union exportiert werden soll, wird zusätzlich zum angegebenen Preis und den Verwaltungsgebühren ein Betrag von 225 € ohne Steuern (270 € inklusive Steuern) in Rechnung gestellt.

VPauto stellt keine Bescheinigung oder Bescheinigung über den gemeinschaftlichen oder nichtgemeinschaftlichen Ursprung des/der für den Export vorgesehenen(s) Fahrzeug(s) aus.
Die Dokumente, die den Export des Fahrzeugs/der Fahrzeuge rechtfertigen, müssen innerhalb von maximal 90 Tagen nach dem Verkaufsdatum bei VPauto eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist gilt der Verkauf als in Frankreich getätigt und die Mehrwertsteuerkaution wird gegebenenfalls an die französische Steuerverwaltung abgeführt.

Eigentumsübergang

VPAUTO SAS handelt im Auftrag des Verkä ufers des Gegenstandes.

Die Eigentumsübertragung wird im Einklang mit dem Gesetz erst nach vollständiger Bezahlung und Übergabe des Gegenstands wirksam. Dieser kann von der Firma VPAUTO unter keinen Umständen zurückgenommen werden.

Sie sind verpflichtet, für die Zulassung des gekauften Gegenstandes die nötigen Maßnahmen gegenüber den Behörden einzuleiten. Zur gleichen Zeit werden die Daten des Ersteigerers dem Eintragungssystem SIV übermittelt.

Widerrufsrecht: Grundsatz: Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass bei öffentlichen Versteigerungen kein Widerrufsrecht aus welchem Grund auch immer besteht, sobald die Versteigerung stattgefunden hat.

Widerrufsrecht: Online-Auktion
Wenn dieser Verkauf ohne vorherige Ausstellung oder ohne physische Anwesenheit von Publikum zum Zeitpunkt des Zuschlags erfolt, ist ein Rücktrittsrecht möglich.

Dem erfolgreichen Bieter steht eine Frist von 15 Kalendertagen ab dem Tag der Übergabe des Fahrzeugs zu, wobei zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der Besonderheiten von Auktionen die Übergabe nicht später als 3 Arbeitstage nach dem Datum der Auktion erfolgen darf.

Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss der erfolgreiche Bieter ein Einschreiben mit Rückschein an VPauto SAS senden, in dem er unmissverständlich seinen Willen zum Widerruf zum Ausdruck bringt und seinem Antrag die Dokumente beifügt, die seine Identifizierung ermöglichen:

- Einkaufsrechnung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Andere Dokumente, beim Kauf übergeben wurden
- Bankverbindung
- Ausgefülltes Formular (Muster unten angehängt)

Dieses Widerrufsrecht kann nur dann in vollem Umfang ausgeübt werden, wenn alle zum Zeitpunkt der Versteigerung zum Fahrzeug gehörenden Unterlagen spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgegeben werden.

Die Kosten, die durch die Rückgabe des Fahrzeugs entstehen, gehen zu Lasten des erfolgreichen Bieters.

Das Fahrzeug muss spätestens fünfzehn Tage nach dem Versand des Einschreibens mit Rückschein in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem es sich am Tag des Kaufs befand.

Ist das zurückgegebene Fahrzeug beschädigt und/oder verunfallt oder kommt es zu einer Panne infolge einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs durch den Ersteigerer, so gehen die Kosten für die Reparatur zu Lasten des Ersteigerers. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten kann ein Sachverständiger von den Parteien bestellt werden.

Übersteigt die Fahrleistung des Fahrzeugs das Eineinhalbfache der theoretischen Gesamtfahrleistung zwischen dem Lieferort und der Adresse des Ersteigerers, so wird für die übersteigende Fahrstrecke ein Preis von einem Euro inkl. Steuer pro Kilometer in Rechnung gestellt.

VPauto SAS erstattet dem Ersteigerer die Kosten innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt des Fahrzeugs, gegebenenfalls nach Abzug von Reparaturkosten und des Betrags für die Mehrkilometerleistung.

Widerrufsrecht: Online-Verkauf mit vorheriger Ausstellung
Diese Verkäufe mit vorheriger Ausstellung oder in Anwesenheit von Publikum unterliegen nicht dem Widerrufsrecht.

Technische Kontrolle und Sachverständigengutachten

Die technischen Kontrollen oder Sachverständigengutachten ("Bilans Expert") der zugelassenen Zentren werden bei der Präsentation der Fahrzeuge angezeigt und können auf der auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden. Eventuell erforderliche Reparaturen gehen zu Lasten des Käufers, der sie durchführen und wenn nötig vor der Zulassung seines Fahrzeugs inspizieren lassen muss.

Vor der Teilnahme an der Auktion ist der Käufer verpflichtet, diese Dokumente zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird in vorhaltbarer Weise unterstellt, dass jeder Käufer die technische Kontrolle oder das Sachverständigengutachten zur Kenntnis genommen hat.

FAHRZEUG MIT KRITISCHEM(N) DEFEKT(EN): Im Falle einer kritischen Störung empfehlen wir dringend den Abtransport des Fahrzeugs auf einem Autotransporter bzw. durch eine Spedition.

Vorbehalte und Beschwerden

Alle Vorbehalte oder Beschwerden bezüglich eines von VPAuto verkauften Fahrzeugs müssen leserlich schriftlich auf dem Ausreiseschein oder dem Frachtbrief/CRM vermerkt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der erfolgreiche Bieter das Fahrzeug so angenommen hat, wie es ist, und es ist ihm nicht gestattet, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.

Jeder Abtransport auf der Straße setzt die vorbehaltlose und reklamationsfreie Übernahme des Fahrzeugs durch den Käufer voraus.

Im Falle von Reservierungen auf dem Ausreiseschein (oder Transportbrief/CMR) hat der erfolgreiche Bieter nach Abholung des Fahrzeugs eine Frist von maximal 7 Tagen und 100 km (Ausreiseschein oder Transportbrief/CMR ist authentisch), und in jedem Fall eine maximale Frist von 30 Tagen nach dem Vergabedatum, um Ihren Anspruch gegenüber VPAuto geltend zu machen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der erfolgreiche Bieter bei der Abholung des Fahrzeugs auf die genannten Vorbehalte verzichtet hat.

Jede von einem Kfz-Fachmann bei VPAuto eingereichte Beschwerde muss über das Formular eingereicht werden, das über die Verbindung zur VPAuto-Website (Meine Bestellungen / Beschwerde) zugänglich ist.

Jeder bei VPAuto eingereichten Beschwerde müssen Belege beiliegen.

Im Falle einer Fahrzeuganfrage sind folgende Belege erforderlich:

- Weitwinkelfoto
- Fototheke
- Illustratives Foto
- Im Falle einer ästhetischen Beschwerde: Ausreisegutschein mit Reservierung, Kostenvoranschlag oder Kostenvoranschlag
- Bei mechanischer Beanstandung: Netzwerkdiagnose

Alle von VPAuto geforderten zusätzlichen Informationen müssen übermittelt werden, damit die Reservierung oder Beschwerde nicht abgewiesen wird.

VPAuto berücksichtigt keine Reservierungen und Beschwerden in Bezug auf die folgenden Fahrzeugkategorien:

- Fahrzeuge verkauft, nicht fahrbereit;
- Beschädigt verkaufte Fahrzeuge;
- Fahrzeuge mit einem Startpreis von weniger als 4.000 €;
- Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind;
- Fahrzeuge mit mehr als 180.000 km;
- Fahrzeuge, die nach dem Verkauf ohne Zustimmung von VPAuto repariert und/oder geändert wurden.

Ebenso berücksichtigt VPAuto keine Vorbehalte und Beschwerden in Bezug auf die folgenden Kategorien von Elementen:

- Elemente im Zusammenhang mit einem bei der technischen Inspektion festgestellten Mangel
- Elemente, die mit einem auf dem Beschreibungsblatt vermerkten Mangel in Zusammenhang stehen
- Elemente, die als Verschleißteile gelten oder mit Veralterung verbunden sind
- Elemente der Start-/Versorgungs-/Traktionsbatterie
- Karosserieteile, Innenräume oder Motoren, deren Reparatur weniger als 350 € kostet
- Innen- und/oder Komfortelemente in Verbindung mit serienmäßiger oder optionaler Ausstattung
- Fehlende Gegenstände (Radkappen, Antennen, Teppiche, Zweitschlüssel, Handbücher, GPS-Karte, Ersatzradsatz oder Pannenschutzsatz, Diebstahlsicherungsmuttern)
- Mechanische oder elektronische Beschwerden im Zusammenhang mit Problemen, die Gegenstand eines Verbraucherrückrufs durch den Hersteller waren. (Weitere Informationen zu Verbraucherrückrufen finden Sie unter https://rappel.conso.gouv.fr/
- Beschwerden im Zusammenhang mit der Fahrzeugwartung

Im Falle einer zulässigen Reklamation behält sich VPAuto das Recht vor, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der den Kostenvoranschlag für die Reparatur bestätigt.

Im Falle einer Beschwerde, die zur Annullierung des Verkaufs durch VPAuto führt, erstattet VPAuto dem erfolgreichen Bieter ausschließlich und ausschließlich den Betrag des Fahrzeugs sowie die vom erfolgreichen Bieter gezahlten Verkaufskosten und Verwaltungsgebühren, unter Ausschluss aller anderen Aufwand.

Die Rückgabe des Fahrzeugs liegt in der alleinigen Verantwortung des erfolgreichen Bieters.

Ex-VGE-Fahrzeug:
Käufer werden daran erinnert, dass seit dem Urteil des Kassationsgerichts (Cass. Civ 1, 30.11.2016, Z 15-27.935) die Erwähnung ex VGE von einem Fahrzeug stammt, das schwer verletzt wurde, aber in einem vorschriftsgemäßen Zustand wiederhergestellt wurde nach dem Stand der Technik und unter der Kontrolle eines Sachverständigen erfolgt, nicht mehr anmeldepflichtig ist und weder eine Täuschung noch ein versteckter Mangel darstellt.

Versicherung und Garantien

Möglichkeit einer 24-STUNDEN-Versicherung (Haftpflicht für den Betrieb durch Dritte): Siehe Details der Versicherungsangebote
Die Versicherung ist zwingend erforderlich, um das Fahrzeug abzuholen und im Straßenverkehr zu betreiben (Artikel K324-1 des französischen Gesetzes Code de la Route und Artikel L211-1 des Code des Assurances)
Für ein Vor-Ort-Versicherungsabonnement werden nur Zahlungen per Scheck oder Bargeld akzeptiert.

Für weitere Informationen zu den Angeboten von Car Protection Services wenden Sie sich bitte an : 09.70.77.28.59.

VPauto SAS

Freiwilliger Verkauf von Fahrzeugen bei öffentlichen Versteigerungen
Hauptsitz: 277 Rue de Kerpont. ZI de Kerpont. 56855 CAUDAN Cedex
Tel.: 02.97.76.62.00 - Fax: 02.97.81.37.60
Kapital 2 000 000 Euro - Zulassung: 2002.190
Innergemeinschaftliche Umsatzsteuernr.: FR66442496170

GERICHTSVERKÄUFE SINEQUAE


AGB Gerichtsverkauf Sinequae

VERKAUF SUDENCHERES UND EXESUD


CGV Verkauf Sud-Enchères und Exesud


Muster-Widerrufsformular zum Ausfüllen oder Kopieren

Widerruf des Kaufs (Artikel L 221-18 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes Code de la consommation)

Ich, der Unterzeichner (Nachname, Vorname) ....................................

Adresse ..............................................................................

Postleitzahl ............... Ort ..........................

widerrufe hiermit meinen im Folgenden genannten Kauf, den ich als Privatperson getätigt habe:

Verkauf am ....................................

Fahrzeugzulassung .........................

Geschehen zu .................. am ...........................

Unterschrift

Das Widerrufsformular ist per Einschreiben mit Rückschein zusammen mit allen in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 15 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Lieferung, zu versenden.